Eigene Grünflächen bieten Gestaltungsfreiheit, unterliegen jedoch Nachbarschafts-, Bau- und Umweltrecht. Ein Verstoß kann lange Streitigkeiten auslösen.
Hecken, Bäume und Grenzabstand
Landesnachbarrechte regeln Mindestabstände: Hecken bis 2 m Höhe oft 0,5 m, höhere Gehölze bis 3 m. Ein Baum, der die Abstandslinie unterschreitet, kann innerhalb der landesrechtlichen Frist entfernt werden. bussgeldkatalog.orgheid-immobilienbewertung.deadvocado.de
Schottergärten und Begrünungspflicht
Mehrere Länder – etwa Nordrhein-Westfalen – verbieten seit 2024 neu angelegte Schotter- oder Kunstrasenflächen. Bauordnungen schreiben versickerungsfähige und begrünte Vorgärten vor. wohneigentum.nrwanl.bayern.de
Lärmschutz und Ruhezeiten
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung begrenzt Rasenmähen auf Werktage von 7 bis 20 Uhr. Sonn- und Feiertage sind tabu; Kommunen dürfen strengere Zeiten festsetzen. Verstöße kosten bis zu 5 000 €. bussgeldkatalog.orghaus.de
Bauen im Garten
Ein Gartenhaus innerhalb der Abstandsflächen ist genehmigungsfrei, wenn es je nach Bundesland meist nicht größer als 30 m³ Bauvolumen und 3 m Höhe ist. Carports an der Grenze erfordern Nachbarzustimmung oder Einhaltung der 3 m Abstandslinie. heid-immobilienbewertung.de
Durchsetzung und Konfliktlösung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 903 ff.) erlaubt ortsübliche Nutzung, begrenzt jedoch unzumutbare Einwirkungen. Schlichtungsstellen der Gemeinden helfen, bevor Klage erhoben wird. Ein Protokoll der Gesprächsversuche mindert Prozessrisiken.